Zur Startseite - das Weblog -Als ob wir in Deutschland nicht schon genug Gesetze und Vorschriften hätten, die es dem kleinen Unternehmer unnötig schwer machen. Jetzt gilt wohl offiziell auch die E-Mail als "Geschäftsbrief" im juristischen Sinne. Zumindest gemäß HGB GmbH-Gesetz und Aktiengesetz.
Die gute Nachricht ist, dass diese Regelung die kleinen Freiberufler und Einzelunternehmer nicht betrifft.
Gefunden im Blog von Monika Birkner oder etwas ausführlicher im pixelgraphix Weblog.